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E-Rechnungspflicht

Ab dem 1. Januar 2025 tritt die erste Stufe des Wachstumschancengesetzes, die E-Rechnungspflicht, in Kraft. Rechnungen zwischen innerdeutschen Unternehmen (B2B) sind damit künftig ausschließlich in Form von E-Rechnungen zulässig.

Gesetz

Sie erhalten die digitale Rechnung per E-Mail als PDF-Dokument mit ZUGFeRD

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Enthält alle gesetzlichen Pflichtangaben

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Ersparung der aufwändigen Handhabung von Papierbelegen

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