Ab dem 1. Januar 2025 tritt die erste Stufe des Wachstumschancengesetzes, die E-Rechnungspflicht, in Kraft. Rechnungen zwischen innerdeutschen Unternehmen (B2B) sind damit künftig ausschließlich in Form von E-Rechnungen zulässig.
Sie erhalten die digitale Rechnung per E-Mail als PDF-Dokument mit ZUGFeRD
Enthält alle gesetzlichen Pflichtangaben
Ersparung der aufwändigen Handhabung von Papierbelegen